Rechtsprechung
   LSG Hessen, 10.07.2006 - L 9 AL 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9364
LSG Hessen, 10.07.2006 - L 9 AL 4/06 (https://dejure.org/2006,9364)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.07.2006 - L 9 AL 4/06 (https://dejure.org/2006,9364)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - L 9 AL 4/06 (https://dejure.org/2006,9364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 223 Abs 1 Nr 2 SGB 3, § 226 Abs 3 S 2 SGB 3
    Einstellungszuschuss bei Neugründung - Förderungsausschluss - Einstellung beim früheren Arbeitgeber - Einzelkaufmann mit mehreren Betrieben - Arbeitgeberbegriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung eines Einstellungszuschusses bei Neugründungen (EZN) für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers; Fallkonstellationen des Förderungsausschlusses bei Eingliederungszuschüssen; Begriff des "früheren Arbeitgebers"

  • RA Kotz

    Kein Zuschuss nach Arbeitsförderungsrecht bei Einstellung durch frühren Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsförderungsrecht: Kein Zuschuss bei Einstellung durch früheren Arbeitgeber

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsförderungsrecht: Kein Zuschuss bei Einstellung durch früheren Arbeitgeber

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 111/88

    Einarbeitungszuschuss nach § 49 AFG

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2006 - L 9 AL 4/06
    Eine Arbeitgeberidentität nach der weiten Arbeitgeberdefinition der BSG-Rechtsprechung ist aufgrund der beschriebenen Zusammenhänge gegeben, und auch die Ausgangslage, welche unter Berücksichtigung der Gesetzgebungsmotive Anlass zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten (BSG vom 9. November 1989 - 11 RAr 111/88 -) gibt, findet sich vorliegend wieder: Der Kläger kannte den Beigeladenen zu 2. aus seiner früheren Beschäftigung als Zimmermann im Baugeschäft so gut, dass er dessen Leistungsfähigkeit für Hausmeister- und Gärtnertätigkeiten gut einschätzen und nach Angaben des Beigeladenen zu 2. vor dem Sozialgericht Gießen am 7. November 2005 ein in etwa gleich hohes Entgelt wie zuvor anbieten konnte.
  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 122/89

    Anspruch auf Einarbeitungszuschuß

    Auszug aus LSG Hessen, 10.07.2006 - L 9 AL 4/06
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Ergänzung dazu die Arbeitgeberidentität eines Einzelkaufmanns, der - wie der Kläger - unter verschiedenen Firmen mehrere Unternehmen betrieb, gegen ein betriebsbezogenes Verständnis der arbeitsrechtlichen Beziehung in verschiedener Hinsicht, insbesondere im Kündigungsschutzrecht, abgegrenzt und wie folgt definiert: Der Einzelkaufmann ist grundsätzlich der Arbeitgeber aller Arbeitnehmer, die in seinen sämtlichen Gewerbebetrieben beschäftigt werden (BSG vom 7. November 1990 - 9 b/7 RAr 122/89 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungszuschuss; Einstellungszuschuss

    Arbeitgeber/in der C S war bis zum 31. Mai 2003 jedoch nicht der Kläger, sondern allein die Sozietät R, G, R. Soweit das Sozialgericht Berlin diesbezüglich in Anlehnung an die Ausführungen des Hessischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 10. Juli 2006 (L 9 AL 4/06, abrufbar unter der Datenbank sozialgerichtsbarkeit.de) angenommen hat, der Kläger sei jedenfalls einer der früheren Arbeitgeber der C S gewesen, trifft dies zur Überzeugung des Senats nicht zu.
  • LSG Sachsen, 19.01.2012 - L 3 AL 228/09

    Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers bei Einstellung bei einem

    Diese tatbestandliche Ausweitung stellt keine substanzielle Änderung des Arbeitgeberbegriffs dar (Hess. LSG, Urteil vom 10. Juli 2006 - L 9 AL 4/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 27).
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